Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Mustapha Noun, Daniel-von-Büren-Straße 44, 28195 Bremen (nachfolgend „Sachverständigenbüro“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kfz-Schadens-, Wert- und sonstigen Sachverständigengutachten.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Sachverständigenbüro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss und Stornierung

(1) Anfragen per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die Regelungen der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(3) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Besichtigungstermin ohne Verschulden des Sachverständigenbüros nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher; liegen zwischen Terminvereinbarung und Besichtigungstermin weniger als 24 Stunden, unverzüglich nach Kenntnis der Verhinderung) ab oder wird das Fahrzeug zum Termin nicht zugänglich gemacht, kann das Sachverständigenbüro die dadurch entstandenen Fahrtkosten sowie eine angemessene Pauschale für den Zeitaufwand in Rechnung stellen.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Das Sachverständigenbüro erstellt Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, unparteiisch und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den im Kfz-Sachverständigenwesen üblichen Standards.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das zu begutachtende Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem für die Begutachtung erforderlichen Zustand ist. Er hat dem Sachverständigen alle ihm bekannten Vorschäden sowie relevante Fahrzeugunterlagen unaufgefordert mitzuteilen.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach der Schadenhöhe sowie den üblichen und ortsüblichen Honoraren für Kfz-Sachverständige zuzüglich erforderlicher Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Fotodokumentation, Schreib- und Versandkosten).
(2) Sofern eine Regulierung über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners angestrebt wird und hierzu eine separate Sicherungsabtretung vereinbart wurde, bleibt der Auftraggeber dennoch Vertragspartner und Erstschuldner des Honorars. Kürzen oder verweigern Versicherungen die Zahlung, ist der Auftraggeber zur Zahlung des ausstehenden Honorars verpflichtet.
(3) Die Vergütung ist mit Übergabe des Gutachtens sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur im Rahmen der Schadensregulierung (insbesondere an Anspruchsgegner, Versicherungen oder Rechtsanwälte des Auftraggebers) zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigenbüros.

§ 6 Haftung

(1) Das Sachverständigenbüro haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Sachverständigenbüro nur bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Sachverständigenbüros.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026