FAQs
Was Sie nach einem Verkehrsunfall wissen sollten
Schadenabwicklung
Nach einem unverschuldeten Unfall entstehen viele Fragen. Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten? Welche Ansprüche bestehen gegenüber der Versicherung? Und wie geht es nach dem Unfall weiter? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Unfallgutachten und Schadenabwicklung.
Fiktive Abrechnung
Wir erfassen Ihren Unfallschaden und erstellen ein fachgerechtes Unfallgutachten. Von der Schadenaufnahme bis zur Dokumentation Ihrer Ansprüche begleiten wir Sie mit einer unabhängigen Bewertung. Sie entscheiden selbst, ob Ihr Fahrzeug repariert oder der ermittelte Schadenbetrag ausgezahlt wird (fiktive Abrechnung).
Kosten und Ansprüche
Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Bei einem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden) werden die Kosten für das Kfz-Gutachten in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Die Sachverständigenkosten zählen zum erstattungsfähigen Schaden des Geschädigten.
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Stattdessen können Sie sich die im Kfz-Gutachten ermittelten Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Dieses Verfahren wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. In diesem Fall erstattet die Versicherung die kalkulierten Reparaturkosten auf Nettobasis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie für die Ausfalldauer Anspruch auf einen Mietwagen. Wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, können Sie stattdessen eine finanzielle Entschädigung in Form von Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Die Unterstützung durch einen Fachanwalt kann dabei helfen, berechtigte Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Ein Anspruch auf ein vollständiges Gutachten besteht ab einer Schadenshöhe oberhalb der Bagatellgrenze von ca. 1.000 Euro, ab der die gegnerische Versicherung die Kosten komplett übernehmen muss. Bei Schäden darunter reicht der Versicherung in der Regel ein Kostenvoranschlag aus.
Nein. Sie sind nicht an den Schadenservice der gegnerischen Versicherung gebunden. Auch bei einem Angebot zur Direktregulierung oder eines von der Versicherung beauftragten Gutachters können Sie frei entscheiden. Oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Bei einem Kaskoschaden (z. B. Selbstverschulden, Wildschaden oder Hagel) liegt das Weisungsrecht bei Ihrer Versicherung, die den Gutachter bestimmt. Wir erstellen für Sie jedoch einen privaten Kostenvoranschlag, falls Sie die genaue Schadenshöhe vorab unabhängig prüfen lassen möchten.
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Wir prüfen Ihren Schaden und melden uns zeitnah
Gutachten und Ablauf
Das Kfz-Schadengutachten wird von uns zeitnah nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt. Wir leiten das Gutachten auf Wunsch direkt an Sie, Ihren Rechtsanwalt, die regulierende Versicherung und an die reparaturausführende Werkstatt weiter. Dies ermöglicht der Werkstatt eine sofortige und präzise Teilebestellung, um die Reparaturdauer und den gesamten Prozess zu beschleunigen.
Ein Kfz-Unfallgutachten bzw. Kfz-Schadengutachten dokumentiert alle relevanten Faktoren für die Schadenregulierung:
Reparaturkosten: Kalkulation des Schadenumfangs auf Basis aktueller regionaler Werkstatt-Verrechnungssätze.
Reparaturdauer: Voraussichtliche Reparaturzeit in Arbeitstagen, maßgeblich für Ihren Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wiederbeschaffungswert: Marktwert Ihres Fahrzeugs auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt unmittelbar vor dem Unfall.
Wertminderung: Ermittlung der merkantilen Wertminderung – dem Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur am Fahrzeug verbleibt.
Restwert: Wert des Fahrzeugs im beschädigten und unreparierten Zustand.
Für eine schnelle und reibungslose Schadenbeurteilung bei Ihnen vor Ort sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
1. Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
2. Das polizeiliche Aktenzeichen oder den Unfallbericht (falls vorhanden)
3. Die Kontaktdaten des Unfallgegners und dessen Kfz-Versicherung (falls bekannt)
4. Das Serviceheft oder Nachweise über die letzten Inspektionen (zur Dokumentation des Pflegezustands)
5. Vorschadengutachten oder Reparaturnachweise, sofern das Fahrzeug bereits frühere Schäden hatte
Ja, wir bieten eine mobile Schadenaufnahme im gesamten Raum Bremen und Achim an. Wir besichtigen Ihr Unfallfahrzeug direkt an Ihrem Wunschort – ob bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Kosten für unseren Vor-Ort-Service in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ein Kostenvoranschlag listet lediglich die reinen Reparaturkosten auf und besitzt vor Gericht in der Regel keine ausreichende Beweiskraft. Ein Kfz-Unfallgutachten dient der fachgerechten Beweissicherung und erfasst neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Ja, ein Gutachten ist auch bei älteren Fahrzeugen ratsam. Bei älteren Modellen droht nach einem Verkehrsunfall schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden (wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen). Ihr Kfz-Gutachter für Bremen und Achim ermittelt den Wiederbeschaffungswert und den Restwert, um eine belastbare Grundlage für eine faire Schadenregulierung durch die Versicherung zu schaffen.
